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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

1.1  Für die Geschäftsbeziehung zwischen BLUE Live! Veranstaltungstechnik Armin Stephan, In den Biebesgärten 5, 64850 Schaafheim, Deutschland (nachfolgend „Verkäufer“ bzw. „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ bzw. „Mieter“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.

1.2  Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

1.3  Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer/Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Die OS-Plattform kann unter dem folgenden Link erreicht werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Zur Teilnahme an einem außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren sind wir bereit.

2. Geschäftsbedingungen Vermietung („Mietkatalog“)

Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu diesen Geschäfts- und Mietbedingungen, die vom Mieter und Vermieter als verbindlich durch Unterschrift auf dem Mietvertrag respektive Verleihlieferschein als vereinbart anerkannt werden.

2.1  Angebote und Leistungsbeschreibungen
Die Darstellung der Produkte im Online-Mietkatalog stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anforderung eines Angebots bzw. Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

2.2  Angebotsanfrage und Vertragsabschluss
2.2.1  Der Kunde kann aus dem Vermiet-Sortiment (Mietkatalog) des Vermieters Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche [zur Angebotsanfrage hinzufügen] in einer so genannten Anfrageliste sammeln. Innerhalb der Anfrageliste kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb der Anfrageliste über die Schaltfläche [Anfrage senden] eine Angebotsanfrage an den Vermieter absenden.

2.2.2  Der Vermieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Anfrage des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Anfragebestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Anfrage des Kunden beim Vermieter eingegangen ist und stellt keinen Auftrag dar.

2.2.3  Der Verkäufer setzt sich daraufhin telefonisch oder per Email mit dem Kunden in Verbindung und unterbreitet ihm ein unverbindliches Angebot für die angefragten Mietgegenstände für die angefragte Mietdauer.

2.2.4  Ein Vertragsabschluss kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich oder per Email annimmt und der Vermieter den Mietauftrag schriftlich bestätigt.

2.3  Preise und Übergabe
2.3.1  Alle im Mietkatalog aufgeführten Preise sind Tagesmietpreise und verstehen sich einschliesslich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag. Wird der vereinbarte Rückgabetermin nicht eingehalten, ist der Vermieter berechtigt, pro neu angefangenen Tag (nach 24 Stunden) einen vollen Tagesmietpreis in Rechnung zu stellen.

2.3.2  Die Übergabe der Mietsache an den Mieter erfolgt i.d.R. im Lager des Vermieters. Eine Anlieferung erfolgt gegen Berechnung der Kosten.

2.3.3  Bei der Übergabe der Mietsache ist ein gültiger Personalausweis durch den Mieter vorzulegen.

2.4  Stornierung
Bei Auftragsstornierung werden fällig:
a)  ab 14 Tage vor Mietbeginn 50% des Endbetrages
b)  ab 7 Tage vor Mietbeginn 100% des Endbetrages
Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch den Vermieter bleibt vorbehalten.

2.5  Zahlungsmodalitäten
2.5.1  Die Mietgebühr wird nach Ausstellung des Mietvertrages respektive des Verleihlieferscheins und der Rechnung sowie Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter, d.h. am Übernahmetag sofort zur Zahlung fällig.

2.5.2  In Ausnahmefällen gewährt der Vermieter dem Mieter ein längeres Zahlungsziel, wobei dies ausdrücklich in der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung schriftlich festgehalten werden muss.

2.5.3  Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. des ausstehenden Vertragswerts berechnet. Verzug tritt bereits bei Ablauf des Zahlungsziels ein, ohne das nochmals angemahnt werden muss.

2.5.4  Der Mieter kann nur dann Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dies unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist.

2.6  Nutzung der Mietsache
2.6.1  Der Mieter versichert, dass er den Gebrauch der Geräte und die Bedienung derselben fachkundig vornehmen kann und vornehmen wird oder von entsprechenden Fachkräften, wenn er selbst nicht die entsprechende Fachkunde besitzt, vornehmen lassen wird. Der Mieter ist für jeden Schaden, der durch Nichtbeachten dieser Verpflichtung entsteht, verantwortlich.

2.6.2  Auf Wunsch ist der Vermieter bereit, gegen gesonderte zu vereinbarende Vergütung, die Bedienung der Geräte vorzunehmen oder von eigenen Fachkräften vornehmen zu lassen (siehe §4 Dienstleistungen).

2.7 Zugangsrecht
2.7.1  Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, Zugang zur Mietsache zu verlangen und die Mietsache zu besichtigen oder dies durch einen Dritten durchzuführen. Nach vorheriger Benachrichtigung des Mieters ist der Vermieter jederzeit auf eigene Kosten berechtigt, den Mietgegenstand zu untersuchen oder durch einen Dritten untersuchen zu lassen, wenn dies die vertragliche Nutzung der Mietsache durch den Mieter nicht mehr als nur unerheblich einschränkt. Der Mieter ist dabei zur Mitwirkung verpflichtet und soll dem Vermieter die Untersuchung erleichtern. Sofern es zur Abwehr einer dringenden Gefahr erforderlich ist, kann der Vermieter die Mietsache auch ohne Vorankündigung untersuchen und –soweit erforderlich -stilllegen.

2.7.2  Ohne Genehmigung des Vermieters ist es nicht zulässig die Mietsache außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu verbringen und dort zu verwenden.

2.8 Untervermietung
Dem Mieter ist eine Untervermietung grundsätzlich nicht gestattet. Eine Untervermietung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Zustimmung kann aus wichtigem Grund jederzeit widerrufen werden. Der Mieter ist im Falle der Untervermietung verpflichtet, dem Untermieter dieselben vertraglichen Pflichten aufzuerlegen, denen er gegenüber dem Vermieter unterliegt. Im Falle der Untervermietung haftet der Mieter im Innenverhältnis gegenüber dem Vermieter für Schäden an der Mietsache und für sonstige Ansprüche des Vermieters.

2.9  Pflichten des Vermieters
2.9.1  Der Vermieter verpflichtet sich die Mietsache funktionsfähig zu übergeben. Der Vermieter ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

2.9.2  Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, das der Mieter die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache bei Übernahme überprüft hat und der Mangel der Mietsache unverzüglich nach der Feststellung mitgeteilt wurde. Liegt ein Mangel vor, so ist der Vermieter nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt. Ist der Vermieter zum Austausch oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Mieter nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsansprüche des Mieters im Übrigen sind ausgeschlossen.

2.10  Pflichten des Mieters
2.10.1  Die Gefahr von Beschädigungen jeglicher Art und Weise an der Mietsache, einschließlich ihres Transports, ohne Rücksicht, ob ein Verschulden auf der Seite des Mieters vorliegt oder nicht, trägt in jedem Fall der Mieter, d.h. vom Verlassen des Lagers des Vermieters bis zur Rückkehr der Mietsache in dasselbe. Dem Mieter steht es frei, Transportrisiken, sowie das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend  auf eigene Kosten versichern zu lassen.

2.10.2  Der Mieter hat das Gerät in gutem Zustand zu erhalten und fachkundig und fachgerecht zu benutzen. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt den Vermieter zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrages.

2.10.3  Bei Verlust oder Beschädigung des Gerätes, abgesehen vom normalen Verschleiß, hat er den Vermieter zum Neuwert zu entschädigen. Beschädigungen, fehlende Teile oder die Beseitigung von Verschmutzungen werden dem Mieter auf seine Kosten nach Aufwand oder Stückpreis vom Vermieter in Rechnung gestellt. Die Berechnung erfolgt dabei zu marktüblichen Preisen.

2.11  Veranstaltungen
2.11.1  Wird zwischen den Vertragsparteien für eine Voll-Service Dienstleistung vereinbart, bei der der Vermieter auch die Anlieferung/Abholung, Auf-/Abbau und den Betrieb der Mietsache übernimmt, gelten darüber hinaus folgende Vereinbarungen:

2.11.2  Während der gesamten Einbringungsdauer übernimmt der Mieter die Sicherung und Bewachung der am Veranstaltungsort eingebrachten Anlagen, sowie die Haftung für alle – auch durch Dritte verursachte – Schäden ( insbesondere Verlust durch Diebstahl ). Dies gilt auch bei Anwesenheit von Personal des Vermieters.

2.11.3 Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlagen Sorge zu tragen. Die Stromanschlüsse müssen abgenommen sein und den Vorschriften der VDE entsprechen. Für Ausfälle und Schäden an der Mietsache, infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -schwankungen, hat der Mieter einzustehen.

2.11.4  Der Vermieter hat die für den ordnungsgemässen Betrieb der Mietsache erforderlichen Rechte.
a) Insbesondere kann der Vermieter die Mietsache (bspw. Ton-, Licht- oder Videotechnik) abschalten oder auch ggf. abbauen, wenn für die körperliche Unversehrtheit der anwesenden Personen eine Gefahr besteht, oder wenn die Mietsache selbst gefährdet wird (bspw. durch Unwetter, Krawall, Aufruhr etc.).
b) Wird gemäss den vorstehenden oder ähnlichen Voraussetzungen die Mietsache abgeschaltet oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, deshalb Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art, gegen den Vermieter herzuleiten.

2.12  Haftung
2.12.1  Für eine Haftung des Vermieters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

2.12.2  Der Vermieter haftet nur soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

2.12.3  Die Haftung für eventuelle Folgeschäden ist ausgeschlossen.

2.12.4  Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

2.13  Rechte Dritter
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

3. Geschäftsbedingungen Verkauf („Shop“)

3.1  Angebote und Leistungsbeschreibungen
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

3.2  Bestellvorgang und Vertragsabschluss
3.2.1  Der Kunde kann aus dem Verkaufs-Sortiment (Shop) des Verkäufers Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche [in den Warenkorb] in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbs kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche [Weiter zur Kasse] zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.

3.2.2  Über die Schaltfläche [zahlungspflichtig bestellen] gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion „zurück“ zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

3.2.3  Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer das bestellte Produkt innerhalb von 2 Tagen an den Kunden versendet, übergeben oder den Versand an den Kunden innerhalb von 2 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat.

3.2.4  Sollte der Verkäufer eine Vorkassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Verkäufer eingegangen ist, tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Verkäufer keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Käufer und Verkäufer ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorkassezahlungen erfolgt daher längstens für 10 Kalendertage.

3.3  Preise und Versandkosten
3.3.1  Alle Preise, die auf der Website des Verkäufers angegeben sind, verstehen sich einschliesslich jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.3.2  Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet der Verkäufer für die Lieferung Versandkosten. Die Versandkosten werden dem Käufer auf einer gesonderten Informationsseite und im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich mitgeteilt.

3.4  Lieferung, Warenverfügbarkeit
3.4.1  Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages.

3.4.2  Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Käufers trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.

3.4.3  Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Verkäufer dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

3.4.4  Kunden werden über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Lieferungen auf bestimmten Länder) auf einer gesonderten Informationsseite oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet.

3.5  Zahlungsmodalitäten
3.5.1  Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.

3.5.2  Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.

3.5.3  Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

3.5.4  Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.

3.5.5  Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.

3.5.6  Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

3.6  Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers.

3.7  Sachmängelgewährleistung und Garantie
3.7.1  Die Gewährleistung bestimmt sich nach gesetzlichen Vorschriften.

3.7.2  Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.

3.8  Haftung
3.8.1  Für eine Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

3.8.2  Der Verkäufer haftet nur soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

3.8.3  Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

3.8.4  Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

3.9  Speicherung des Vertragstextes
3.9.1  Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Verkäufer ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.

3.9.2  Der Verkäufer sendet dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware, erhält der Kunde ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Versandkosten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen.

4.  Dienstleistungen

4.1  Zusätzliche Leistungen des Verkäufers bzw. Vermieters im Bereich Anlieferung, Aufbau, Montage oder Installation
Zusätzliche Leistungen neben dem Verkauf bzw. der Vermietung (Gebrauchsüberlassung ab Lager) sind vom Verkäufer/Vermieter nur geschuldet, wenn diese gesondert gegen zusätzlich zum Kauf- bzw. Mietpreis zu zahlende Vergütung vereinbart sind. Werden durch den Kunden/Mieter zusätzlich Leistungen wie z.B. die Anlieferung, den Aufbau, die Montage oder die Installation einer Anlage oder der Aufbau, die Montage oder die Installation einzelner Geräte beauftragt und vom Verkäufer/Vermieter durchgeführt, gelten folgende Bestimmungen:

4.1.2  Unentgeltliche Gefälligkeiten
Sofern zusätzliche d.h. vertraglich nicht geschuldete Leistungen durch den Verkäufer/Vermieter kostenlos durchgeführt, handelt es sich um bloße Gefälligkeiten. Der Verkäufer/Vermieter haftet dann im Rahmen etwaiger dabei verursachter Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung des Verkäufers/Vermieters ist dabei der Höhe nach maximal auf die Deckungssumme seiner betrieblichen Haftpflichtversicherung beschränkt.

4.1.3  Entgeltliche Zusatzleistungen
Werden die zusätzlichen Leistungen (z.B. Werkarbeiten oder Dienstleistungen wie Anlieferung, Einbau, Montage oder Installation) durch den Verkäufer/Vermieter entgeltlich ausgeführt, gelten für diese Werkarbeiten die nachfolgenden Bestimmungen:

a)  Der Kunde/Mieter hat auf eigene Kosten alle Erd-, Bettungs-, Strom-, Wasser-, Bau-, Gerüst-, Maler-, Verputz-, und sonstige branchenfremden Nebenarbeiten sowie die Beschaffung der benötigten Baustoffe vorzunehmen und diese rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
b)  Der Kunde/Mieter hat dem Verkäufer/Vermieter vor Beginn der Arbeiten vollständige Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasser- und Telekommunikationsleitungen, sowie ähnlicher Versorgungsleitungen und Anlagen zu machen. Der Kunde/Mieter ist verpflichtet, dem Verkäufer/Vermieter die zu beachtenden Unfallverhütungsvorschriften bekannt zu geben.
c)  Verzögert sich die Anlieferung, der Einbau, die Montage, die Installation oder die Inbetriebnahme der Mietsache durch Umstände, die ihre Ursache im Umfeld des Kunden/Mieters haben, ist der Auftraggeber verpflichtet, alle dadurch dem Verkäufer/Vermieter entstehenden zusätzlichen Kosten (z.B. für Wartezeit, Fahrtkosten etc.) zu tragen.
d)  Durch Anlieferung, Einbau, Montage und die Installation erbringt der Verkäufer/Vermieter lediglich die Dienstleistung der Anlieferung, des Einbaus, der Montage und/oder der Installation. Der Verkäufer/Vermieter haftet nur für die ordnungsgemäße Anlieferung, Einbau, Montage und die Installation der Liefergegenstände. Der Verkäufer/Vermieter übernimmt insbesondere keine Verantwortung für den Betrieb der Geräte und für die Durchführung einer Veranstaltung bzw. den Betrieb der Stätte, wo die Geräte eingesetzt werden.
e)  Der Verkäufer/Vermieter kann sich für die Erbringung von Dienstleistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen.

5. Schlussbestimmungen

5.1.  Gerichtstand und Erfüllungsort ist Darmstadt, Deutschland, wenn der Kunde/Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

5.2.  Die Vertragssprache ist deutsch.

5.3  Wenn einzelne Bestimmungen dieser Kauf-/Mietbedingungen ungültig sind oder ungültig werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt, wobei die ungültigen Kauf-/Mietbedingungen oder ungültig gewordenen Kauf-/Mietbedingungen durch eine wirksame Kauf-/Mietbedingung durch die Vertragsparteien zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der entsprechenden Bestimmungen entspricht.

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